Musikrechte
Über die gewerbliche Musiknutzung und das Thema GEMA:
Alle Auracle Sound Musik Programme wurden von uns für die gewerbliche Nutzung lizenziert und sind somit für Sie als Kunden zu 100% gewerblich legal nutzbar. Wenn in Deutschland Musik im gewerblichen Bereich, wie bspw. im Einzelhandel oder in der Gastronomie wiedergegeben wird, so werden für Sie jedoch zusätzliche Gebühren an die GEMA fällig, da Musik laut Gesetzgeber hier als eine verkaufsfördernde Maßnahme dient. Dies dient dazu, die Künstler und Produzenten dieser Songs fair zu entschädigen. Das illegale Abspielen nicht lizenzierter Songs kann hohe Strafen nach sich ziehen.
Wenn Sie Auracle Sound in Deutschland nutzen, so benötigen Sie den GEMA-Tarif „Vergütungssatz R – für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Hörfunksendungen und Ladenfunk“. Mit Auracle Sound und diesem Tarif sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Den Tarif finden Sie unter: https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-r/
Hier finden Sie Beispiele von europäischen Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften, bei denen Sie Ihre Musiknutzung anmelden können.
- GEMA (Deutschland)
- AKM in Österreich
- SUISA in der Schweiz
- BUMA/STEMRA in den Niederlanden
- PRS-PPL in Großbritannien
- uvm.
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema GEMA oder Urheberrechte haben, so können Sie uns per E-Mail oder Telefon kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.